Gewerbliche Unternehmen

Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen?

Hier finden Sie entsprechende Informationen zum Thema "Anlagen- und Umwelttechnik" bzw. zu folgenden Bereichen:

Anlagenprüfung

Anlagen für chemische Stoffe und Mineralölprodukte erfordern bei der Beurteilung, Prüfung und Beratung das entsprechende Know How.

Anlagen für wassergefährdende Stoffe unterliegen strengsten Auflagen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Anlagenverordnung (AwSV).

Wir bieten Ihnen kompetente Hilfe nicht nur bei der Prüfung dieser Anlagen an:

  • Unterstützung und Beratung bereits im Planungsstadium
  • Mitarbeit bei Genehmigungsverfahren und behördlichen Eigungsfeststellungen
  • Beratung bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes und der Betriebsanweisungen
  • Schulung des Betriebspersonals nach WHG

Biogasanlagen

Biogasanlagen für W1 und W2 Stoffe erfordern bei der Beurteilung, wasserrechtlichen Prüfung und Beratung das entsprechende Know How.

Wir bieten Ihnen kompetente Hilfe nicht nur bei der Erst- und wiederkehrenden Prüfung dieser Anlagen an:

  • Unterstützung und Beratung bereits im Planungsstadium
  • Unterstützende Mitarbeit bei Genehmigungsverfahren und behördlichen Anliegen
Das Unternehmen

Dipl.-Ing. (FH) Zitzmann, Norbert

Büro Schwandorf

Böhmerwaldstraße 44
92421 Schwandorf
+49 (0)9431 - 79 98 17
+49 (0)151 - 14 33 49 52
+49 (0)9444 - 98 16 23
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Sachverständiger nach AwSV

Fachkundiger für Abscheideanlagen (LGA) (Generalinspektionen nach DIN 1999-100/101 und DIN 4040 v. Abscheideanlagen)

Das Unternehmen

Mitlstrasser, Guido

Büro Augsburg

Karl-Settele-Straße 5c
86179 Augsburg
+49 (0)821 - 9 07 96 55
+49 (0)151 - 28 41 19 26
+49 (0)821 - 49 81 58 62
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Sachverständiger nach AwSV

Prüfung von Biogasanlagen

Das Unternehmen

Dipl. Ing. (FH)  Gutmann, Angelika

Büro Bertoldsheim

Burgheimer Straße 14
86643 Bertoldsheim
+49 (0)8434 - 9 43 73 98
+49 (0)171 - 5 74 07 85
+49 (0)8434 - 9 43 73 97
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Sachverständiger nach AwSV, Prüfung von Biogasanlagen

 

Lagertank

Anforderungen an den Lagertank von Diesel-Tankstellen

Die Lagerung von Diesel-Kraftstoff erfolgt in doppelwandigen unterirdischen Tanks nach DIN EN 12285-1 oder in doppelwandigen oberirdischen Tanks nach DIN 6616.

Bei der Aufstellung von oberirdischen Tanks sind u. a. die Vorschriften des Brandschutzes zu benachbarten Gebäuden und ein geeigneter Anfahrschutz zu beachten.

In Bayern sind Tanks mit einem Nenninhalt von mehr als 10.000 Liter baugenehmigungspflichtig.

Abfüllflächen

Anforderungen an Abfüllflächen von Diesel-Tankstellen

Das Befüllen der Lagertanks und das Betanken von Fahrzeugen darf nur über einer befestigten Fläche erfolgen. Die Größe dieser befestigten Abfüllfläche wird von den betrieblichen Erfordernissen und von der Größe des Wirkbereiches bestimmt.

Der Wirkbereich ist die vom Zapfventil in Arbeitshöhe betriebsmäßig waagerecht erreichbare Fläche zuzüglich eines Meters und bei der Befüllung der Lagertanks die waagrechte Schlauchführungslinie zwischen den Anschlüssen am Tankfahrzeug und dem Lagerbehälter zuzüglich beidseitig 2,5 m sowie am Tankwagen- und Behälteranschluss im Radius von 2,5 m.

Bei durchschnittlichen LKW-Größen und einer angenommenen Länge des Zapfschlauches von 4 m ergibt ein Wirkbereich von mindestens 10 m x 5 m und damit auch eine befestigte Abfüllfläche von dieser Größe.

Die Anforderungen an die Gestaltung dieser befestigten Abfüllfläche sind in der Technischen Regel wassergefährdende Stoffe – TRwS 781 – Tankstellen für Kraftfahrzeuge geregelt.

Die befestigte Abfüllfläche kann aus Stahlbeton, Fertigbetonplatten, Fertigbetonsteinen oder aus Gussasphalt hergestellt werden.

Bei einer Abfüllfläche aus Stahlbeton muss die Bauteilstärke mindestens 20 cm betragen und es muss mindestens ein Beton der Festigkeitsklasse 30/37 mit den Expositionsklassen XF 4, XM 1, XC 4 und XD 3 eingebaut werden.

Sollten Fugen erforderlich sein, muss geeignetes, beständiges und zugelassenes Fugenmaterial verwendet werden.

Die Abfüllfläche muss so gestaltet werden, vorzugsweise mit einem nach Innen gerichteten Gefälle, dass auf der Abfüllfläche ein ausreichendes Diesel-Rückhaltevolumen für Havariefälle entsteht. Bei der Verwendung einer Aufmerksamkeits-Not-Aus-Taste (ANA) bei Befüllung der Lagertanks beträgt das Diesel-Rückhaltevolumen mindestens 900 Liter.

Befindet sich die Abfüllfläche nicht im Gebäude oder unter einer ausreichend großen Überdachung muss die Entwässerung der Abfüllfläche über einen Koaleszenzabscheider erfolgen. Diese Abscheideranlage muss ausreichend bemessen sein und vor Inbetriebnahme einer Generalinspektion nach DIN 1999-100 bzw. -101 einschließlich der Dichtheitsprüfung der Zulaufleitung von der Abfüllfläche zur Abscheideranlage unterzogen werden.

Alle Arbeiten an der Tankstelle – Lagertanks, Abfüllfläche und Abscheideranlage - dürfen nur durch entsprechende Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erbracht werden.

Abscheideranlagen

Zu unseren Tätigkeiten im Bereich der Abscheideranlagen zählen u.a. die Generalinspektion nach DIN 1999-100 bzw. -101 sowie auch die Bemessung und Wartung.

  • Generalinspektion nach DIN 1999-100 bzw. -101 von Abscheider-Anlagen für Leichtflüssigkeiten vor Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 5 Jahre
  • Bemessung und Wartung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 und -2
  • Generalinspektion nach DIN 4040-100 von Fettabscheidern vor Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 5 Jahre
Das Unternehmen

Dipl.-Ing. (FH) Zitzmann, Norbert

Büro Siegenburg

Marienplatz 12
93354 Siegenburg
+49 (0)9444 - 98 16 10
+49 (0)151 - 14 33 49 52
+49 (0)9444 - 98 16 23
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Sachverständiger nach AwSV

Fachkundiger für Abscheideanlagen (LGA) (Generalinspektionen nach DIN 1999-100/101 und DIN 4040 v. Abscheideanlagen)

Das Unternehmen

Hasler, Ludwig

Büro München - Stadt

Berg am Laim
81671 München
+49 (0)89 - 45 02 96 08
+49 (0)89 - 45 02 95 37
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Sachverständiger nach AwSV
Fachkundiger für Abscheidetechnik

 

Druckbehälter

Zu unseren Tätigkeiten im Bereich der Druckbehälter zählen die Prüfung vor Inbetriebnahme, die Erstellung von Gutachten und die damit verbundene Betreuung von Betrieben.

  • Prüfungen vor Inbetriebnahme und Wiederkehrende Prüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen der Anlagengruppe 1 (Behälter für Druckluft und Flüssiggas, Druckluftwasserbehälter u.ä.) nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, §§ 14 und 15
  • Erstellung Gutachten zu den o.g. Druckbehältern
  • Betreuung von Betrieben als Sicherheitsingenieur lt. ASiG
Das Unternehmen

Dipl.-Ing. (FH) Gudrian, Frank

Büro Aschaffenburg / Darmstadt

Pfortestraße 18
64832 Babenhausen
+49 (0)6073 - 71 22 60
+49 (0)171 - 7 02 06 45
+49 (0)6073 - 71 26 60
E-Mail

Sachverständiger nach AwSV
Prüfung von Biogasanlagen
Fachkundiger für Abscheideanlagen (LGA) (Generalinspektionen nach DIN 1999-100/101 und DIN 4040 v. Abscheideanlagen)
Prüfer für Druckluftbehälter und Rohrleitungen

 

© TPD - Technischer Prüfdienst Bayern e.V. - Anlagen- und Umwelttechnik